„Da haben sie wohl nicht richtig gelüftet, wie?!“, ist die obligatorische Standard-Schuldzuweisungs-Floskel wenn es darum geht zu versuchen dem Vermieter klar zu machen, dass man in
einer nur so von baulichen Mängel strotzenden Bruchbude haust, in der es in jeder Ecke schimmelt. Trotz optimalem Lüftungsverhalten sind bei „baulich konstruierten Wärmebrücken“ die anfallenden Tauwasserbildungen kaum wegzulüften. Es sei denn, sie „lüften“ so lange, bis die Raumtemperatur gleich der winterlichen Außentemperatur entspricht. Aber solch ein Heiz- und Lüftverhalten wäre ja unsachgemäß.
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